Insolvenz als Sanierungsoption
Chancen nutzen.
Auf den ersten Blick erscheint der Gang zum Insolvenzgericht noch weniger vergnüglich als der zum Zahnarzt. Das verstehen wir gut.
Aus unseren zahlreichen Gesprächen mit Unternehmern, die diesen Weg gemeinsam mit uns gegangen sind, wissen wir jedoch:
Dieser Schritt hatte stets eine emotional befreiende und nachhaltig entspannende Wirkung.
Diese Erkenntnis reifte jedoch erst, nachdem einige Nächte darüber geschlafen wurde.
Anschließend eröffnen sich für Sie neue Perspektiven und auch Chancen zugleich.
So geht es.
Als Verantwortlicher eines Unternehmens haben Sie heute ein umfangreiches Instrumentarium zur Hand, um Ihr Unternehmen zu restrukturieren und damit aus der Krise zu führen.
So bietet die sogenannte Insolvenz in Eigenverwaltung umfassende Rettungsmöglichkeiten. Auch wenn es noch nicht in allen Köpfen angekommen ist: Durch dieses Instrument verliert das „Schreckgespenst“ Insolvenz langsam seinen Makel.
Die modernen Sanierungsinstrumente des Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahrens bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten, um seine Situation zu verbessern. Andere haben es erfolgreich vorgemacht.
Durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurden die Rechte der Gläubiger deutlich gestärkt.
Ihr Verhältnis zu Ihren Gläubigern ist daher entscheidend für den Sanierungserfolg.
Sie werden überrascht sein, wie eine offene und ehrliche Kommunikation Türen öffnen kann.
Die Insolvenzordnung ist ein komplexer Werkzeugkasten.
Richtig genutzt, eignet er sich in vielen Fällen, ein Unternehmen zu erhalten.
Ein Insolvenzverfahren muss jedoch gründlich und vor allem rechtzeitig vorbereitet werden.
Der Weg ist das Ziel, welches man klar vor Augen haben sollte.
Durch unsere Jahrzehnte lange Erfahrung in der Führung von Insolvenzverfahren können wir Sie wie kaum eine andere Beratungsgesellschaft - auch als Interim Manager - erfolgreich durch diese Phase begleiten.
Das ist wichtig für Sie.
Werden Sie aktiv.
Kompetent vorbereitet, können Sie mit Hilfe der Insolvenzordnung Ihr Unternehmen erfolgreich sanieren und die Existenz Ihres Unternehmens nachhaltig sichern. Entscheidend ist jedoch, dass Sie rechtzeitig handeln und nicht erst dann, wenn die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten ist.
Stopfen Sie nicht Ihr letztes Hemd in die Firma.
Sie sollten Ihrem Unternehmen nicht sämtliche privaten Mittel zur Verfügung stellen, bevor Sie an ein Insolvenzverfahren denken. Zum Durchstarten nach der Insolvenz ist i.d.R. frisches Kapital erforderlich. Erhalten Sie sich den hierfür erforderlichen, finanzielle Spielraum.
Die „Rechtzeitigen“ werden gefördert.
Durch das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) können Sie seit 2012 von der Möglichkeit der Eigenverwaltung unmittelbar im Zeitpunkt der Antragstellung Gebrauch machen. Sie bleiben hierdurch weitgehend „Herr des Verfahrens“. Das Gericht bestellt einen sogenannten Sachwalter, der eine die verständlichen Interessen der Gläubiger zu überwachende Funktion hat.
Respektieren Sie Ihre Gläubiger.
Der Gesetzgeber hat in 2012 die Rechte der Gläubiger deutlich gestärkt. Nicht das Gericht oder ein Insolvenz- oder Sachwalter entscheiden über den Fortbestand Ihres Unternehmens, sondern Ihre Gläubiger. Ein fairer Umgang sowie eine offene und ehrliche Kommunikation bildet die Grundlage für einen Sanierungserfolg.
Durch ein aktives Zugehen auf Ihre wesentlichen Gläubiger können Sie (indirekt) auch auf die Auswahl des Insolvenz- / Sachverwalters sowie die Zustimmung zur Eigenverwaltung Einfluss nehmen. Diese Chance sollten Sie nutzen.
Ihre Gläubiger müssen Ihnen vertrauen können. Immerhin tragen Sie die Last der eingetretenen, finanziellen Schieflage und leiden nicht selten selbst an der Überwindung eines Forderungsausfalls.
Ihre Entscheidung.
Ihre Entscheidung, ein Insolvenzverfahren als Sanierungsinstrument einzusetzen, erfordert Mut - keine Frage!
Belohnt werden Sie jedoch durch zahlreiche Vorteile, die Sie so unter „normalen“ Bedingungen nicht erzielen können.
Hierzu gehören u.a. …
Ihr Return.
- Defizitäre Verträge / Aufträge können außerordentlich gekündigt werden
- Schutz vor Vollstreckungsmassnahmen
- Erleichterte Kündigungsmöglichkeiten
- Finanzierbare Sozialpläne
- Einbeziehung aller Gläubiger
Im Rahmen eines Schutzschirm- oder Insolvenzplanverfahrens kann zudem der Rechtsträger erhalten bleiben, was im konkreten Einzelfall zahlreiche Vorteile bringen kann.
So können z.B. wichtige Mietverträge aber auch Betriebsgenehmigungen und Zertifizierungen erhalten bleiben.
Durch die Sanierungsoption einer strukturierten Insolvenz erhält Ihr Unternehmen durch den hierdurch erzielbaren Schuldenschnitt eine realistische Chance für einen echten Neuanfang.
Dies sollten Sie nutzen.
Ihre Handlungsoptionen.
Für die Sanierung Ihres Unternehmens kommen dem Grunde nach drei alternative Verfahrensarten in Frage:
Ziel: Erhalt Ihres Unternehmens.
Welche Verfahrensart geeignet ist, orientiert sich an den Gegebenheiten im Einzelfall und ist sorgfältig abzuwägen.
Wir zeigen Ihnen die richtigen Wege zur Sanierung Ihres Unternehmens durch ein Insolvenzverfahren auf und begleiten Sie aktiv während des Verfahrens.
Wir können auf jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Insolvenzverwaltung zurückgreifen und wissen genau, worauf es dabei ankommt.
Schutzschirmverfahren.
Das Schutzschirmverfahren dient zur Vorbereitung eines Insolvenzplans.
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen lediglich drohend zahlungsunfähig und eine Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist, was durch eine gesonderte Bescheinigung gegenüber dem Gericht zu dokumentieren ist.
Hierbei kann dem Gericht ein geeigneter Sachwalter vorgeschlagen werden.
Insolvenzplanverfahren.
Bei einem Sanierungsplan steht der Erhalt des Rechtsträgers im Vordergrund. Es eignet sich insbesondere auch für persönlich haftende Gesellschafter oder Freiberufler.
Als Unternehmer erhalten Sie die Chance, sich mit Ihren Gläubigern in einem strukturierten Verfahren über die Bereinigung der Schulden zu einigen. Hierbei müssen Sie die Rechte der gesicherten Gläubiger hinreichend beachten. Für ungesicherte Gläubiger gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung.
Auch für die Gläubiger stellt ein Insolvenzplan oft die wirtschaftlich sinnvollere Lösung dar. Denn sie müssen stets besser gestellt werden als in einem Regelinsolvenzverfahren.
Übertragende Sanierung.
Das Regelinsolvenzverfahren in Verbindung mit einer übertragenden Sanierung ist das in der Praxis überwiegend eingesetzte Modell, um Sanierungsziele zu erreichen. Hierbei werden die wesentlichen Aktiva eines Unternehmens auf eine Auffanggesellschaft übertragen, die den Geschäftsbetrieb anschließend fortführt.
Zudem kann von der Möglichkeit der Eigenverwaltung bereits im Antragsverfahren Gebrauch gemacht werden.
Durch ein aktives Zugehen des Unternehmens auf seine wesentlichen Gläubiger kann (indirekt) auch auf die Auswahl des Insolvenz- / Sachverwalters Einfluss genommen werden.
Ausgewählte Projekte.
Erhalt einer Werbeagentur mit 50 Beschäftigten durch Erstellung eines Sanierungsplans im Rahmen eines eigenverwalteten Verfahrens.
Sanierung eines Maschinenbauunternehmens mit 80 Beschäftigten im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens und Verkauf der überlebensfähigen Einheiten an das Management und die Belegschaft.
Begleitung von Teilbetriebsveräußerungen und des Verkaufs von Tochtergesellschaften eines in Insolvenz geratenen, namhaften deutschen Konzerns mit mehr als 23.000 Beschäftigten.
Übertragende Sanierung eines bedeutenden Entwicklungsgesellschaft für Kommunikations-Endgeräte mit 65 Beschäftigten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Verfahrensstrukturierung und Insolvenzgeschäftsführung bei einem namhaften Lehrmittelhersteller mit 280 Beschäftigten.
Erstellung eines Übertragungsplans für ein Metallhandelsunternehmen mit 550 Beschäftigten; Formulierung des Insolvenzantrags und Begleitung des Unternehmers bei den Verhandlungen mit den Verfahrensbeteiligten mit dem Ziel der Fortführung nach Durchlaufen des Insolvenzplanverfahrens.
Insolvenzgeschäftsführung bei einer überregional tätigen Automobilhandelskette mit 750 Mitarbeitern; Restrukturierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Spedition mit vier Auslandstochtergesellschaft und 950 Beschäftigten; Übertragende Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens; Erhalt von 750 Arbeitsplätzen.
Erhalt eines regionalen Luftfahrtunternehmens mit 125 Beschäftigten durch Restrukturierung der Finanzierung.
Erstellung eines Liquidationsplans für eine Bauträgergesellschaft; Verfahrensbegleitung als Generalbevollmächtigter.
Mandanten über uns.
„Ich habe es erst nicht glauben wollen. Aber nachdem wir das Tal der Tränen durchschritten hatten, Stand unsere Firma viel besser da als vorher.“
Michael P. - Geschäftsführer Freizeitunternehmen
„Er war schlimm genug, dass unsere Traditionsfirma den Bach runter gegangen ist. Aber mit Ihnen war es nur halb so schlimm. Immerhin haben Sie mehr Arbeitsplätze gerettet, als wir je gedacht hätten.“
Norbert S. - Betriebsratsvorsitzender eines Markenartikelherstellers
„Am Anfang habe ich vor lauter Bäumen nicht den Wald gesehen und ein Insolvenzverfahren war für mich undenkbar. Im Nachhinein bin ich froh, dass ich diesen Befreiungsschlag gewählt und auch erfolgreich umgesetzt habe.“
Randolph S. - Bauunternehmer